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Alt 03.12.2016, 09:32
Frankyboy1 Frankyboy1 ist offline
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Boot Infos

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Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
Gibt es einen Kaufvertrag?

Dann haben beide Vertragsparteien daraus Rechte und Pflichten. Vereinfacht muß der eine etwas liefern und der andere etwas zahlen. Das geschieht "Zug um Zug", oder so wie es im KV vereinbart ist.

Ist ein Kaufvertrag geschlossen, hilft ein einseitiger Rücktritt nicht. Jeder muß seinen Part erfüllen. Oder beide müssen vom KV zurücktreten. Anderenfalls kann man es einklagen. Der eine auf Bezahlung und Abnahme, der andere auf Lieferung(oder Herausgabe) und vertragsgemäßem Zustand.

Das hat nichts mit persönlichem Befinden oder sachlichen Dingen zu tun, sondern ist simpel Vertragsrecht.

Gab es einen KV, braucht man nicht diskutieren. Üblich ist im diesem Falle Abholung. Der Verkäufer kann bei auf Abnahme und Bezahlung bestehen. Der Käufer kann auf Herausgabe bestehen.
Nein, ein Kaufvertrag wurde mir nicht angeboten, nur die Kontonummer gemailt.
Parallel wurde ich von einem Bremer massiv unter Druck gesetzt das Boot zu kaufen, ansonsten würde er das dann kaufen(mit der Bank wäre alles klar).
Als ich dann mitgeteilt habe, das ich das Boot nicht kaufen würde, würde mir mit aufs Maul hauen gedroht. Habe ich per Whatsapp bekommen.
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