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Alt 13.03.2018, 21:08
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herbert herbert ist offline
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Boot Infos

Patent

Zitat:
Zitat von black50 Beitrag anzeigen
Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen..
Du bist genau der User auf den ich jahrelang gewartet habe

Sagen wir mal so, nach gängiger Meinung zählt nicht der Staatsbürger sondern der Hauptwohnsitz.
Da Österreich kein Anrainerstaat mit Meer Zugang ist kann der Staat nicht ein Patent VORSCHREIBEN
Im Grunde brauchst für ein eigenes Boot keinen Schein, wenn die z.B. Uferstaaten schreiben, es gelten die Bestimmungen des Heimat Landes.
Es gibt aber Länder wie Kroatien die schreiben EINEN Schein vor.
Also braucht man selbst für 0,0001 PS einen Schein, selbst wenn für Italener 40 PS und für Deutsche 15 Ps FS frei wären.

Zitat:
Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Da wirst du kaum eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen.
Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist
Aus meiner 45 jährigen Bootserfahrung in zig Mittelmeer Länder und 25 Jahre Skippertrainer für mehrere Bootsfahrschulen ist mir (und vielen anderen aus div. Foren ) kein einzige Fall bekannt das man mit dem HR Patent Probleme hatte.
Als ich noch aktiv war hatten wir einige Zeit aufgewendet um Amtliches zu bekommen und wir bekamen sie.

Zitat:
Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
ja, Wohnsitz ist ausschlaggebend nicht ob du A oder D Staatsbürger bist.

Zitat:
Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?
na sicher.
1. ist der Deutsche SBF See + Binnen in der Praxisausbildung um vieles einfacher ( keine Praxis Seemeilen vorgeschrieben) und dadurch preiswerter.
Dann solltest du auch beachten ob du wieder nach D zurück gehst.
Hier kommt mein Satz zur Anwendung
Nach gängiger, nicht meiner, Meinung muß man den Schein haben wo der Hauptwohnsitz ist.
Umschreiben, das geht leider bei keinem Schein.

Solltest du dich für den HR Schein entscheiden wirst du in D kaum einer Kontrolle weiterfahren, so wird es von Deutschen verbreitet

Zitat:
Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Ist so.
Aber wenn 200 es anders schreiben glaubt man dies nicht.

Zitat:
Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen
Das kenne ich sehr gut
Da ich für eine MSVÖ Fahrschule die Seemeilen Törns durch führte konnte ich vieles erfahren was der Anwärter für FB2 - FB3 nicht erfahren durfte.
Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.

Eines kann/möchte ich dir mitgeben:
Du als Deutscher (auch mit Wohnsitz Österreich ) wäre der SBF See einfacher und hast in D kein Problem wenn du mal in der Nordsee fahren möchtest.
Um die selbe Bootsgröße wie beim SBF See (24 m ) mit dem Österreichischen Schein zu fahren mußt du de FB2 machen also Seemeilen Praxis nachweisen.

Wenn du nur Mittelmeer bleibst ist das HR Paten B inkl. Seefunk eine gute und preiswerte alternative


Nachtrag:
Wenn Anbieter für das HR Patent auf ihren Seiten schreiben wo das HR Patent überall gilt ist das nicht falsch.
Wäre es dies gäbe es mit Sicherheit einige Klagen der andern Fahrschulen
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Gruß
Herbert
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