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Alt 21.01.2007, 19:50
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Berny Berny ist offline
Berny
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Nein, mir geht es da um etwas anderes:

Der MSVÖ hat im Prinzip von der Regierung den Auftrag, die fachliche Eignung für das Küstenpatent zu prüfen und zu dokumentieren (bzw Schein auszustellen).

Nehmen wir an, ich habe in HR-Küstenpatent, aus dem eindeutig hervor geht, dass ich zum Befahren der Küste die nötige Eignung habe.
(Die Eignung wird Bestätigt, das Patent international auch anerkannt, wenn man HR Bürger ist, also bei Nichtanerkennen aufgrund der falschen Staatsbürgerschaft geht es so gesehen nicht um die fachliche Eignung ansich, sonst müssten diese Patente überhaupt nicht anerkannt sein)

Der MSVÖ wird mir aber aufgrund seiner internen Bestimmungen keine Bestätigung austellen.

Meine rechtliche Auffassung ist jetzt, dass er dies aber tun müsste, es sei den, er erkennt die fachliche Eignung eines HR-Patent Besitzers nicht an.

Stellt sich wiederum die Frage, wie kann jemand, der in einem Staat wohnt, in dem es keine Küste gibt, eine fachliche Bescheinigung eines Staates, in dem es eine Küste gibt, nicht anerkennen ????
Mit welcher Begründung insbesondere in Hinblick auf die Info auf der BMVIT-Seite lehnt der MSVÖ dann diese Bestätigung ab ???

So gesehen wäre das rechtlich gesehen eine Schwachstelle bzw könnte man dem MSVÖ die Objektivität in dieser Frage aberkennen.

Wie gesagt, hat vermutlich noch niemand probiert, vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt für dieses Spiel!!!

Bezüglich FB1 und Hoheitsgewässer: ist das so rechtlich überhaupt notwendig?
Darf jemand, der einen FB2 hat, diesen in A erlangt hat, nicht im FB1 fahren, weil er im entsprechenden Hoheitsgewässer keine Prüfung gemacht hat ????

Außerdem dachte ich mir immer, das Hoheitsgebiet geht weiter als die 3 sm -Zone !!!
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