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Alt 29.04.2019, 21:33
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Moin,

unabhängig von der Norm ist und bleibt ein einzelner punktueller Verarbeitungsfehler mit abströmender Luft direkt unter einer Bandabdichtung ein Mangel, zumal man davon ausgehen kann, dass sich dieser ausweiten kann und wird. Man erkennt auf den Fotos, dass die Klebung/Verschweißung an der Fehlstelle nicht sauber durchgeht.
Wenn das auf dem Wasser passiert, dann ist das Ganze auch sicherheitsrelevant.

Die Reaktion des Händlers ist m.E. unprofessionell und zwar völlig eindeutig.
Hier im Thread wurden schon viele Ratschläge gegeben. Diese müsste man auch umsetzen.
Um wie viele Nachbesserungen handelt es sich eigentlich? Das geht im Thread etwas unter. Ich gehe von zwei Versuchen aus.

- Einmal beim Händler, Ventile überarbeitet
- Nochmal beim Händler und Ausreden (Beitrag #52)

Nach § 440 S.2 BGB ist geregelt, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ gilt.
Für den Händler wird es gerade richtig eng. Bewusst ist ihm das offenbar nicht.

Ich würde ihn freundlich aber bestimmt, unbedingt schriftlich zur letzten Nachbesserung auffordern und zwar mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung.

Was mir nicht gefällt:
Warum lässt sich der TE verschaukeln? Man sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen. Die Ablehnungsandrohung kann man auch im Text freundlich aber eindeutig einbinden, ohne dass es zur Verstimmung kommt.
Macht man das nicht, kommt es gelegentlich zu Antworten, die ins Geschwafel abdriften.
Es gebe keine dichten Schlauchboote und alles sei nur Kulanz.

Wer schreibt, der bleibt. Hinterher hat garantiert niemand eine solche Antwort gegeben.
Alles klar?
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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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