Servus zusammen,
lest doch bitte mal da nach:
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§1 Punkt 4
Ich zitiere....
Keiner Erlaubnis bedürfen
.....
Personen, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte
nicht überschreitbare Nutzleistung 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt,
Es steht natürlich jedem Erziehungsberechtigtem frei über das Tuen seiner Kinder selbst zu bestimmen.
Nur wenn man es ganz ordentlich und richtig und seriös machen möchte, warum dann nicht mit 16 gleich den SBF machen?