Mark, doch es kommt os vor, auch bei der Zulassung von Fahrzeugen.
Aber Zuggesamt ist doch genau die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger
Auch bei der alten Klasse 3: LKW = max. 7,5t und max Zuggesamtgewicht von 12t, d.h. Der Anhänger darf ein Gewicht von 4,5t aufweisen wenn das Zugfahrzeug 7,5 t aufweist.
Bei Klasse B ohne Ergänzung ist bei 3,5t Schluss. z.B. ein Zugfahrzeug mit 2,8 t und ein Anhäger mit 700kg.
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