Einzelnen Beitrag anzeigen
  #28  
Alt 20.02.2017, 15:06
Benutzerbild von fred_sonnenschein
fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
-der mit den vier Takten!
Treuesterne:
 
Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 620
abgegebene "Danke": 18

Boot Infos

So, ich habe es noch mal raus gesucht:

Ausrüstung für

FAHRTENBEREICH 1
1.
Ein Anker, eine Ankerkette (Vorlaufkette) und eine Ankerleine: die Masse des Ankers (kg) hat mindestens 1,5 L, die Länge der Ankerkette (m) mindestens L/2 und die Länge der Ankerleine (m) mindestens 4 L zu betragen; eine Befestigungsmöglichkeit auf einem entsprechend festen Punkt (Klampe, Poller) auf dem Vorschiff; ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken;
2.
bei Jachten mit Pantry oder mit Innenbordmotoren: ein vom Deck leicht zugänglicher Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 für die Brandklassen A, B und C mit einer Mindestfüllmenge von 2 kg;
3.
eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife für jede an Bord befindliche Person;
4.
ein Rettungsring (entsprechend EN 14144:2003 oder entsprechend SOLAS) oder ein Rettungskragen hufeisenförmig mit Leine oder eine Life-Sling;
5.
eine Erste Hilfe-Ausrüstung (Bordapotheke);
6.
Navigationsmittel (berichtigte Seekarten, Dreieck);
7.
ein Handkompass, der zum Peilen geeignet ist;
8.
ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten;
9.
ein Handlot oder ein Echolot;
10.
ein Fernglas;
11.
eine wasserdichte Signallampe;
12.
ein Signalhorn;
13.
Werkzeug für kleinere Reparaturen;
14.
auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.



FAHRTENBEREICH 2:
1.
ein Anker mit hoher Haltekraft mit Ankerkette oder mit Vorlaufkette und Ankerleine bzw. -gurt; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt: zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss; die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m³ Bruttoraumgehalt zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen;
2.
ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken: die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen;
3.
die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden;
4.
zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschanlage;
5.
eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person;
6.
bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden;
7.
eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes;
8.
ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende Zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen;
9.
eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 – „Erste Hilfe-Verbandzeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung'“;
10.
ein fest montierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist;
11.
Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher);
12.
ein Log oder ein Speedometer;
13.
ein Handlot oder ein Echolot;
14.
ein Fernglas;
15.
eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer;
16.
ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX-Empfänger;
17.
ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller;
18.
eine wasserdichte Signallampe;
19.
ein Signalhorn;
20.
Notsignale:
4 Rote Fallschirmsignale
4 Rote Handfackeln
4 Weiße Handfackeln
1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition
21.
eine EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon);
22.
ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder;
23.
ein Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, Um Links zu sehen, bitte registrieren (Seestraßenordnung - COLREG);
24.
genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks;
25.
auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.



Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren


.
__________________
lg.
Manfred

Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird.


Mit Zitat antworten