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Alt 14.02.2005, 07:49
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von nordy
@Ferdi



So wie du das beschreibst, läuft das doch nicht.

Der Motor hat schliesslich noch die 18-monatige Gewährleistung.

Während dieser Zeit haftet der Händler noch für technische Mängel, sofern sie vom Hersteller/Händler zu vertreten sind, die Beweislast liegt aber beim Kunden.

Wenn der Motor tatsächlich Geräusche gemacht hat, hat die Werkstatt das auch schon vor der Durchsicht bemerkt.

Andernfalls hätte die Werkstatt Arbeiten an einem einwandfreien Motor ablehnen müssen.

Wenn die Ursache der Geräusche unklar war, hatte die Werkstatt natürlich den Auftrage zu einer ersten Durchsicht aber nicht dazu, den Motor zu zerlegen.
Dabei hätte man dem Kunden auch zusagen müssen, eine eventuelle Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung zu prüfen.

Nur in dem Fall, wo ein Verschulden des Herstellers/Händlers nicht zweifelsfrei erwiesen war oder sie ohnehin nicht wie im Falle von Verschleiss zu haften gehabt hätten, hätte die Werkstatt die Kostenübernahme verweigern können.

Schon garnicht kann die Werkstatt die Kostenübernahme von dem Erfolg der Durchsicht abhängig machen.
Wenn sie die Arbeiten einmal aufgrund eines von ihnen bestätigten Mangels begonnen hat, tut sie das letztlich auf eigenes Risiko, wenn sie den Fehler nicht findet.

Die Werkstatt kann nämlich schwerlich bei einem nicht auffindbaren Mangel nachweisen, dass die Haftungsvoraussetzungen für den Mangel bei ihr oder dem Hersteller fehlen.

Also bleibt sie auf den Kosten hängen.

Deswegen wimmeln Werkstätten bei unklaren Mängeln die Kunden gerne ab.

Gruss Nordy
super Nordy,
nachdem Du ganz genau weisst, was eine Werkstatt darf und was nicht, würde ich vorschlagen, Du hilfst unserem Kollegen bei seinen Verhandlungen und klärst die Werkstatt mal so richtig auf, was sie darf, und was nicht.
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