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Alt 27.05.2019, 06:29
ulf_l ulf_l ist offline
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Boot Infos

Hallo Ralf

Wenn sich deine Anwort auf den link vom Andreas bezieht: Da steht nicht, daß der Antrieb mit Verbrennungsmotor verboten ist, sondern der Verbrennungsmotor generell.
Zitat:
Als Ausstattung gemäß Abs. 1 gelten Einbau, Anhängen oder sonstiges Mitführen eines Verbrennungsmotors
.
Also da geht nix mit Stromerzeuger.

Gruß Ulf
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