Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 27.05.2019, 08:18
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Reden

§ 3
Motorboot-Sommersperre
In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres ist jeglicher Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Verbrennungsmotor verboten. Hybridmotoren fallen unter den Begriff Verbrennungsmotoren, wenn nicht durch gesonderte Einrichtungen gewährleistet wird, dass ein automatisches Zuschalten des Verbrennungsmotors verhindert wird. (Anm: LGBl. Nr. 106/2009)

Du kannst es drehen wie du willst, sobald das Notstromaggregat nur irgendwie am Motorbetrieb beteiligt ist, trifft es zu.
Mit Zitat antworten