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Alt 22.03.2016, 20:45
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Zitat:
Zitat von FAR FAR AWAY Beitrag anzeigen
...da hat Ferdi wie so oft richtig gepostet, das Ankergewicht kann man auf mehrere Anker aufteilen
Ja aber nur 45 zu 55 im Verhältnis und nur auf zwei und 4 Kg und 2 Kg ist nicht das Verhältnis 55% zu 45%!

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Artikel 10
Kapitel 10.2 da kann man es nachlesen.

Da es meist nur Anker mit Halbkilostufen gibt bleiben in dem Fall nur zwei dreier über, die nicht aus Gusseisen bestehen dürfen.

Eig. müssen sie nach Gesetz geschmiedet oder geschweisst sein.

Eig sind diese Klappanker meist Gusseisen und nicht zulässig laut Gesetzestext! Kann jeder nachlesen. Patentanker dürfen im Gewicht vermindert werden .....kann auch jeder nachlesen....in dem Link oben!!!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas

Geändert von Visus1.0 (22.03.2016 um 21:08 Uhr)
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