Zitat:
Zitat von FAR FAR AWAY
...da hat Ferdi wie so oft richtig gepostet, das Ankergewicht kann man auf mehrere Anker aufteilen
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Ja aber nur 45 zu 55 im Verhältnis und nur auf zwei und 4 Kg und 2 Kg ist nicht das Verhältnis 55% zu 45%!
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Artikel 10
Kapitel 10.2 da kann man es nachlesen.
Da es meist nur Anker mit Halbkilostufen gibt bleiben in dem Fall nur zwei dreier über, die nicht aus Gusseisen bestehen dürfen.
Eig. müssen sie nach Gesetz geschmiedet oder geschweisst sein.
Eig sind diese Klappanker meist Gusseisen und nicht zulässig laut Gesetzestext! Kann jeder nachlesen. Patentanker dürfen im Gewicht vermindert werden .....kann auch jeder nachlesen....in dem Link oben!!!