Zitat:
Zitat von skymann1
Hallo,
was soll denn heißen:
" Die Möglichkeit, eine verspätet in Auftrag gegebene Hauptuntersuchung zurück zu datieren, entfällt. "
Lese ich das jetzt verkehrt oder wie oder was...?
Es soll doch jetzt wieder so sein das man, auch wenn man z.B. einen Monat später kommt als vorgesehen, trotzdem vom Untersuchungstag an 2 Jahre erhält, also die "Monateklauerei" soll wieder wegfallen?
Oder ist eine Rückdatierung was anderes und ich steh jetzt nur auf dem Schlauch?
Und was bitte wollen sie denn bei der Ergänzungsprüfung noch extra untersuchen die bei 2 Monaten Überziehung fällig wird, ich denk die prüfen sowieso alles, was denn dann noch bitte "Ergänzend"?
Gruß Peter
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DAS fiel mir auch gerade auf!