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Alt 19.02.2017, 11:18
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Icing Icing ist offline
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Zitat:
Zitat von Dutchrockboy Beitrag anzeigen

Gibt es da echt keine Regeln für, für die Gebotsrücknahme?
Doch die gibt es.
Man könnte wenn man es zu oft macht ausgeschlossen werden.
Aber ob das wirklich kontrolliert wird?

Ich finde das nicht so schlimm, solange das nicht vom Verkäufer ausgenutzt wird.
Wenn ich den Artikel haben möchte und einer zieht zurück kann er ja für mich günstiger werden....

Auszug ebay:

Ein Preisvorschlag darf ausnahmsweise zurückgenommen werden, wenn

Sie einen Preis vorgeschlagen, aber aus Versehen einen falschen Betrag eingeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. Schlagen Sie bitte unverzüglich Ihren verbindlichen Preis vor.

sich die Beschreibung des Artikels, nachdem Sie einen Preisvorschlag gesendet haben, erheblich geändert hat. Der Verkäufer darf den Preisvorschlag noch nicht angenommen haben.

Jetzt einen vorgeschlagenen Preis zurücknehmen, der den hier genannten Ausnahmen entspricht.

Es ist nicht zulässig, Gebote oder Preisvorschläge zurückzunehmen, wenn

Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.

Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.

Sie ein höheres Gebot abgegeben haben, als Sie ursprünglich vorhatten.

Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden alle Gebote gestrichen, die Sie bisher abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, müssen Sie im Anschluss erneut den korrekten Betrag bieten.

Falls Sie zur Rücknahme eines Gebots berechtigt sind, gelten folgende zeitliche Einschränkungen:
Angebotsende Rücknahme eines Gebots zulässig Was passiert?

Bei mehr als 12 Stunden:

Wenn Sie Ihr Gebot zurücknehmen, entfernen wir alle Gebote, die Sie bisher abgegeben haben. Um ein Gebot zu korrigieren, müssen sie also ein neues Angebot abgeben.

Bei weniger als 12 Stunden:

Wenn Sie Ihr Gebot zurücknehmen, entfernen wir nur Ihr letztes Gebot. Gebote, die Sie mehr als 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben haben, bleiben bestehen.


Die Gesamtzahl Ihrer Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet, unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig war oder nicht.
Tipp: Wenn Sie aufgrund der oben aufgeführten Fristen Ihr Gebot nicht mehr zurücknehmen können, kontaktieren Sie den Verkäufer. Bitten Sie ihn, das Gebot zu streichen. Nur der Verkäufer hat in diesem Fall noch die Möglichkeit dazu.


Wichtige rechtliche Hinweise zur Gebotsrücknahme

Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Gebot zurücknehmen.

Wenn Sie missbräuchlich Gebote zurücknehmen, kann das zum Ausschluss vom Handel auf eBay führen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere AGB.
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Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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