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Alt 08.02.2004, 12:01
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F. Rink F. Rink ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Original geschrieben von Neptun
- Im Ausland gilt bezüglich Führerscheinrecht der Grundsatz, dass man dort den FS haben muss und damit fahren darf, wie er im Heimatland vorgeschrieben ist.
- Das bedeutet für einen deutschen Staatsbürger, dass er für alles, was er auf dem Wasser bewegt und das mehr als 5 PS an der Propellerwelle hat, einen Bootsführerschein braucht, am Meer und den Seeschifffahrtsstraßen den SBF See, auf Flüssen den SBF Binnen.
Sorry mein Freund, aber diese Auskunft ist nicht richtig !!

Ich habe neben dem Bodenseeschifferpatent und dem SBF Binnen keinen SBF See und habe dies auch meiner Versicherung (Bavaria) vor Vertragsabschluß mitgeteilt, da ich in Kroatien mit dem dort gültigen kroatischen Patent fahren wollte (und das bis heute auch mache).

Mir wurde damals (1997) ausdrücklich mitgeteilt, daß man nicht den SBF See brauche, sondern einen im Gastland anerkannten Bootsführerschein - also in meinem Falle das kroatische Patent.

Bei meinem Versicherungsfall im August 2003 gab es somit auch keinerlei Abwicklungsprobleme !! Nicht einmal eine Rückfrage wegen des Bootsführerscheines !

Ich möchte jedoch mit Nachdruck darauf hinweisen, daß nicht alle deutschen Versicherungen das kroatische Patent anerkennen !!
Im Zweifelsfalle muß man sich das unbedingt schriftlich bestätigen lassen !!

Bereits von 1987 bis 1997 fuhr ich mit diesem kroatischen Patent in Kroatien und war damals bei Wengert versichert, die dieses Patent (damals) ebenfalls anerkannten !
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Gruß Fred

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