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Alt 15.01.2016, 10:11
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WalterGraz WalterGraz ist offline
Schlauchbootfanatiker
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Boot Infos

Also aus kroatischem gesetzbuch (aktuelle lage) von mir frei übersetzt.

Damit man die kroatischen gewässer befahren darf zum zwecke von sport und freizeit braucht man:
1. Nachweiss über bezahlten abgaben (fahrtsicheritsabgabe, umweltabgabe etc. ist bei der anmeldung beim hafenkapiten zu bezaheln- die ehemalige vignette)
2. Teschniche tauglichkeit des boots nach der regeln des landes wo das boot herstammt. (in österreich alle 10 jahre wird das boot technisch überprüfft so weit ich weiss, bei neuzulassung ist keine technische überprüfung notwendig)
3. Nachweiss über führungsfähigkeit des bootes - führerschein (inhaber/berechtigter)
4. Versicherungsnachweiss (über 15kw)
5. Zulassungsschein (als besitznachweiss) und zusätzlich falls man nur berechtigt ist mit dem boot zu fahren und kein besitzer - eine vollmacht.

Conclusio: für 1. braucht man punkte 2-5 und das was ich aus meiner erfahrung kurzgefasst habe entspricht ganzheitlich der kroatischen gesetzes lage.

Ergänzend zum kroatischen gesetzbuch, habe ich auch, um mich genauestens zu informieren mit dem ministerium für verkehr und schifffahrt in zagreb angerunfen.

Also an alle skeptiker bitte sehr... Zivjeli

Es ist übuerhaubt nicht so kompliziert wie von machen berfürchtet

Zulassung in österreich ist genauestens beschrieben im internet, konkret LR Steiermark abteilung für umwelt - abteilung 13 (dort ist mein boot auch angemeldet). Mit den paar notwendigen unterlagen läuft die anmeldung unkopliziert und effizient.
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lg Jasmin



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Geändert von WalterGraz (15.01.2016 um 10:20 Uhr)
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