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Alt 08.10.2003, 22:01
Michel
Gast
 
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Hallo Martin,

das ist es doch genau, die Österreicher haben mit Deutschland ein abkommen. Und sie sagen, dass die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten sind. Da wir hier einen Küstenschein brauchen, und die Österreicher darauf verweisen, und einen Schein anbieten, "DAS IST WICHTIG" brauchst Du diesen auch um hier zu fahren.

Die Führerscheine bei uns sind übrigens auch "nur" von Verbänden ausgestellt.

@fedi:

Ich hab hier nochmal die genauen Geltungsbereiche des Binnenführerscheines gesucht:

Sportbootführerschein Binnen:

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung Binnen Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.)
UND
den Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.


Besonderheiten:

Sportschifferpatent für den Rhein / Sportschifferzeugnis
Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.
DAS MEINTEST DU SICHER,

ALSO KEIN RIB AUF DEM RHEIN DAS LÄNGER ALS 15 METER IST,
14,99 Meter lang und 20000 PS das GEHT NATÜRLICH

Bodenseeschifferpatent:

Grundlage: Bodenseeschiffahrtsordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)

DAS MEINTE ICH

Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit
Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.


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