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Alt 29.07.2014, 21:31
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Bodenseefahrer
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Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
Wenn ein Motor in Deutstchland vorgeführt/ Eingeführt wird, muss er auflagen erfüllen... diese Grenzwerte werden auf einen Maßstab angesetzt.
Erfüllt er diese Grenzwerte bekommt er eine CE und eine Nummer.

Fertig ist der Käse.... wenn du auf das LRA gehst... CE NR mitnehmen... LRA Computer benutzen CE NR abfragen... ist alles OK... fertig.
Genau das versucht der IBMV durchzusetzen und das würde uns alle freuen. Denn jetzt wird es noch komplizierter: es gibt keinen AB, der die BSO Vorgaben erfüllt (egal ob 2T oder 4T). Auch ich habe eine "Ausnahmegenehmigung". Darauf gekommen bin ich bei der Erstzulassung. Ich wunderte mich über die Kosten und mir wurde gesagt, dass dies in der Ausnahmegenehmigung begründet ist.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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