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Alt 02.08.2005, 21:54
rotbart
Gast
 
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Zitat:
Zitat von HCC
.........Auch ist deine Annahme, dass eine Gastlandflagge nicht über der Nationalflagge wehen darf, schlichtweg falsch. Für Boote, die keine andere Möglichkeit haben, die vorgeschriebene Gastlandflagge zu setzten, gilt hier eine Ausnahme. Gruß Christian
Diese beiden Sätze sind schlichtweg Blödsinn.
Das weist Du auch sonst hättest Du die angebliche Ausnahme ja zitieren können
Wo steht das eine Gastlandflagge VORGESCHRIEBEN ist ?
Eine Gastlandflagge ist eine Nationale .
Damit DARF sie nur dann über einer anderen wehen, wenn das Schiff gerade (z.B. durch feindliche Handlung) die Nationalität geweselt hat
Darüber hinaus sollen auch an Stb nie zwei Flaggen übereinander wehen um die Verwechslung mit NC auszuschließen
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Wie gesagt Blödsinn, aber bekannter Blödsinn in allen Foren schon 100mal geschrieben und deswegen weder besser noch richtiger
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