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Alt 26.03.2009, 10:34
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Viel wichtiger ist aber, dass die Positionsleuchten nicht mehr bsh-geprüft sein müssen! Dadurch wird die Ausrüstung deutlich billiger!

Jetzt müssen die Positionslampen aber immer noch der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen:

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Und das sind für unsere Bootsgröße die von Roland genannten Daten. Nur müssen die Lampen jetzt nicht mehr den bsh-Segen haben...

Klaus
Klaus
Das ist so nicht richtig, denn in der Anlage I Nummer 14 der KVR (auf die in Regel 22 verwiesen wird) ist zu lesen :
Zitat:
14.Genehmigung
Die Konstruktion der Lichter und Signalkörper sowie die Anbringung der Lichter an Bord müssen den Anforderungen der zuständigen Behörde des Staates entsprechen, dessen Flagge das Fahrzeug zu führen berechtigt ist.
Roland

Geändert von rotbart (26.03.2009 um 10:42 Uhr)
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