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Alt 24.03.2007, 14:58
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Servus Henning,

was D betrifft, so liegst Du nur richtig was das zulässige Gesamtgewicht des Trailers auf der Achse betrifft. Eine ev. Stützlast wird im angekoppelten Zustand auf den Zugwagen übertragen. Im nicht angekoppelten Zustand gilt auch wieder das zulässige Gesamtgewicht auf der Achse. Dazu rechnen darfst Du diese nicht.

Was das Wiener Übereinkommen von 1968 betrifft, das für mich Asbach uralt ist, so kann ich Dir keine rechtliche Sicherheit geben. Denn wir haben inzw. das Jahr 2007.

Ich empfehle daher grundsätzlich Überladungen zu vermeiden und nicht überladen ins Ausland zu fahren. Im Gegenteil, es wäre sogar von Vorteil die Gewichstgrenzen nicht unbedingt auszureizen, da die Fahrsicherheit darunter leidet.

Wie ich aber schonmal sagte, jeder ist für sich selber verantwortlich.
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