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Alt 07.09.2004, 11:48
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Freunde,

was Kosta hier mitteilt und mit seinem Bruder (!) vereinbart hat, ist mustergültig!!! Auch der Grundsatz in der Beteiligung 51 : 49 ist mehr als vernünftig, denn einer muß der "Boss" sein.

Sowas funktioniert auch nur in der eigenen Verwandschaft oder auch mit einem sehr guten Freund, insbesondere wenn man auch noch die Urlaube gemeinschaftlich verbringt, was beim Kosta natürlich auch wieder ideal ist mit ihrem gemeinsamen Familienurlaub in Griechenland. Es muß eine persönliche Harmonie zw. den zwei Beteiligten oder beiden Familien da sein, damit dieser Gemeinschaftbesitz problemlos läuft. Und hier hat Kosta sicher das große Glückslos gezogen!

Das so eine Besitzgemeinschaft mit "Dritten" ohne Zoff funktionieren würde, darüber habe ich meine Zweifel.
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