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Alt 02.08.2005, 16:08
rotbart
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Zitat von Lutti069
Hi

Das ist nicht der Fall, weil lt. DMYV im Kapitel Flaggenführung wäre es, ich zitiere:"...für Traditionalisten ein Fehltritt zwei Nationale übereinander zu setzen, aber wenn es anders nicht möglich ist soll man es machen weil es besser so ist ,als garkeine zu setzen."
Das Flaggenrechtsgesetzt für aus :
§ 8
(2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden.
(3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen.

sowie

(1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden.
(2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung.
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Die meinung von Journalisten oder anderen Privatpersonen oder Vereinen ist da nicht maßgebend.
Es ist sogar STRAFBAR mit bis zu 6 Monaten Haft und 180 Tagessätzen (in D)
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