Roland-Rotbart weiss das bestimmt besser als ich, aber ich erklär es mal nach meinem Wissensstand :
Da Du unter deutscher Zulassung fährst und für Kroatien eben das Ganze genauso gilt wie bei uns in Dland wenn Du auf dem Meer fährst gelten auch damit die Vorschriften der dt. Lichterführung für Kleinfahrzeuge ...
Da/Dann gibt es div. Möglicheiten ... aber in dem Fall, dass die Seitenlichter und das Topplicht auf der gleichen vertikalen Achse sind, müssen diese min. 1m auseinander liegen !
Also "aus dem Bauch raus" würd ich sagen : Diese Dinger sind (a) nicht erlaubt weil keine 1m auseinander und (b) keine BSH-Zulassung haben ...
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