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Alt 20.11.2012, 20:08
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
Hallo Freunde und Rechtsexperten!

Durch Zufall bin ich auf diese Verordnung der Stadtgemeinde St. JOhann i. Pg. gestoßen:

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Meine Frage, ist diese Verordnung tatsächlich rechtens? Bei mir im Zulassungsschein des Wohnmobiles steht dass mein Fahrzeug Coral 680 SP als Personenkraftwagen M1 - sprich PKW - ohne besondere Verwendung zugelassen ist.
Daher auch die Frage ob die Verordnung zulässig ist und man sich strafbar macht wenn man dort parkt? Gibt es überhaupt unter Persohnenkraftwagen M1 eine Unterteilung in PKW und Wohnmobil. Hatte gestern wegen einer Parkverbotstafel am Wolfgangsee diesbezüglich beim Öamtc angerufen. Dort sagte mir die zuständige Fr. Magister der Rechtsabteilung dass es sich bei meinem Wohnmobil um einen PKW handelt und dieser rechtlich in der STVO als solcher behandelt wird.........

LG
Mathias
Die Fr. Magister hat Recht, Dein PKW mit Aufbau hat freie Fahrt nach der STVO.

Jedoch ist die Anweisung mit dem Parkverbot speziell für Wohnmobile aus meiner Sicht keine Ergänzung der STVO, sondern eine von der Gemeinde verbote Parkzone für Wohnmobile speziell. Darüber verfügt eine Gemeinde wo geparkt oder nicht geparkt werden darf, ganz einfach weil es Gemeinde Fläche ist.

Solche Parkverbotszonen gibt es in vielen Orten auch hier in D und nicht nur in A. Aber es gibt auch viele Extra Stellplätze mit speziellen Parkzonen für WOMOs innerhab Orte, wo diese sogar erwünscht werden und dem innerstädtischen Handel willkommen sind, man braucht und kann dort ja verschd. kaufen und Geld einbringen in den Handel. Darüber gibt es bestimmt INFO Seiten im Internet.

Tut mir Leid für Dich mit dem Wohnmobil, die ja bekanntlich viel Parkfläche beanspruchen. Mit einem Kombi oder Transporter oder selbst mit einem normalen PKW könntest Du problemlos parken, ev. sogar mit Parkuhr wenn sowas vorhanden ist, halt ein Ticket ziehen.
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