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Alt 25.09.2005, 18:44
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attorney attorney ist offline
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Boot Infos

@ Dieter,

Deine Rechtsmeinung ist schlichtweg falsch. Es ist zu nämlich zu differenzieren, welche einheimischen Regeln des Bootseigners im Ausland - hier Italien gelten und welche Regeln des Ziellandes -hier Italien für alle Ausländer gleichermassen gelten. Das kann man nicht alles über einen Kamm scheren und wenn in Italien Führerscheinpflicht erst ab 40 PS ist so gilt das für alle Ausländer.

Und was Kroatien anbelangt, so wurde hier zunächst die Behauptung verbreitet, dass Bootsführerscheine, die hierzulande nach dem 01.01.2006 gemacht werden, in Kroatien nicht mehr anerkannt werden und man den Kroatischen führerschein machen müsse. Dann wurde von einem anderen Poster korrigiert, dass die hiesigen auch nach dem 01.01,2006 gemachten Führerscheine in Kroatien Geltung haben und die Führerscheinpflicht in Kroatien die 1-5 PS-Klasse betreffe, die hierzulande führerscheinfrei sei.

Richtig ist, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, einen Führerschein in Kroatien zu machen nur für die Staatsbürger der Länder gelte, in denen überhaupt keine Führerscheipflicht zur Steuerung eines Bootes gibt.
Dies hat auch der Kreuzer Dienst des deutschen Seglerverbandes bestätigt.

Und mein lieber Dieter, wenn dir aufgezeigt wurde, dass Deine zitierten Rechtsregeln das Gegenteil aussagen als das, was Du behauptest, so stiftest du Verwirrung, wenn du aus der Tiefe Deines Gemütes internationales Recht interpretierst.

Gruss
Rainer
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