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Alt 25.09.2005, 20:31
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
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Beispiel: ich bin Österreicher und habe keinen Wohnsitz in Italien.
Gem der internationalen Vereinbarung gilt das Patent, welches mich in Österreich zu Schiffsführung berechtigt.
In Österreich brauche ich ab 4,4 KW ein Patent. Deshalb brauche ich auch in Italien ab 4,4 KW ein Patent.
Anders wäre es, wenn ich ein Italien einen Wohnsitz haben würde, dann könnte ich vermutlich ( das weiß ich jetzt selber nicht genau) auch mit unter 40 PS Patentfrei fahren.
Absolut richtig

Zitat:
Anders verhält es sich aber, wenn zB ein Italiener bei uns fahren würde.
Da er zB unter 40 PS kein Patent braucht, hat er vielleicht auch keines.
In Österreich braucht man aber 4,4 KW ein Patent. Wenn jetzt ein Italiener bei uns fahren würde, dann bräuchte er ein Italienischs Patent, welches dann in Österreich gelten würde. Hat er aber keines, so kann er sich nicht darauf berufen, dass er in Italien bis 40 PS ohne Patent fahren darf.
Wie ich sagte - wie beim Auto
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