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Alt 03.11.2019, 10:50
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Das Abziehen der Stützlast vom zGG ist eine sehr umstrittenes Thema.
Meiner Ansicht nach (auch in Deutschland) nicht zulässig. Das man die Stützlast nach dem Wiegen nicht der Achslast zurechnen muss ist klar, aber zum ZGG gehört diese (nach meinem Wissen) trotzdem dazu.
Es gibt aber Hersteller, die tragen Dir ein ZGG und eine zulässige Achslast unabhängig ein.
So hat mein Einachs-Anhänger ein zGG von 1900 kg bei einer zulässigen Achslast von 1800 kg. Das ist dann auf jeden Fall überall legal, solange Du unter den 1800 für die Achse bleibst und nicht mehr als 100 kg Stützlast hast.

Mit der Kombi habe ich auch bestimmt die Zuladung eines „normalen“ 2 t Trailer, denn die Zweite Achse mit Rädern wiegt ja auch was.

ABER:
Obwohl ich mit dem Einachser sehr zufrieden bin, würde ich auch einen Tandemachser für weite Fahrten bevorzugen. Hilft aber nichts, so wie bei Dir muss ich sehr eng rangieren und das geht mit dem Tandemachser bei uns auf keinen Fall.

Gruß Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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