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Alt 29.01.2009, 00:11
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Pepone Pepone ist offline
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Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
Hallo.

bei allem Mitgefühl mit Helmut, dem ich sehr wünsche daß er ohne Schaden aus der Sache herauskommt, wäre es doch unglaublich wenn der Vermieter sein Eigentum nicht zurückbekäme, nur weil jemand es guten Glaubens gekauft hat.

Bisher war ich davon ausgegangen daß an fremdem Besitz kein Eigentum erworben werden kann.
Sollte ich da einem Irrglauben aufgesessen sein?

Grüße

Harald
Ja, liegt leider am Staatsanwalt.

Kleiner Sachverhalt aus unserer Stadt. Ein notorischer Dieb klaut sich im Frühjahr seine Gartenausstattung zusammen, was man eben so benötigt, Teichpumpe, Gartendeko in Form eines Rehs mit einem abgebrochenem Ohr (das Ohr hatte der eigentliche Eigentümer noch zu Hause), eine handgefertigte Edelstahl Gartenlampe, einen handgefertigten Edelstahlgrill mit zwei verschiedenfarbigen Griffen am Rost und noch einige andere Gegenstände. Wäre ja auch blöd wenn man das alles kaufen muss.

Es gab reichlich Zeugen, die bekunden konnten wem der Grill, die Lampe, etc. gehört.
Der Staatsanwalt hat die Herausgabe der Gegenstände an den Dieb verfügt.

Unfassbar. So ist leider unser Rechtsstaat.
Der arme Kerl hat natürlich alles gutgläubig erworben. Und somit nach Ansicht des Staatsanwaltes Eigentum erworben.

Die dummen Gesichter der bisherigen Eigentümer hättet ihr mal sehen sollen. Für mich auch, wie schon gesagt unfassbar.

Das Beste, die Polizei sollte ihm "seine" Sachen auch noch nach Hause bringen. Eine Abholung sei unzumutbar.

Da fehlen einem dann die Worte.

Gruß
Dieter
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