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Alt 18.05.2006, 15:24
rotbart
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Zitat aus dem Boote Forum
Posting des Boote - Redakteurs J. Straßburger (Auszug)

Zitat:
Am 15. Oktober 2002 trat eine schifffahrtspolizeiliche Verordnung in Kraft, mit der die o.a. Verordnung in die Binnenschiffsuntersuchungsordnung integriert wurde.
In § 4a (Sportfahrzeuge) der BinSchUO heißt es:
„...mit einem Sportfahrzeug..., das nach dem 15, Juni 1998 erstmals auf den Markt der Gemeinschaft...gelangt, darf am Verkehr nur teilgenommen werden, wenn es mit der CE-Kennzeichnung ...(im Sinne der oben genannten VO) versehen ist".
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