Das hab ich noch vom Öamtc...
Berechtigungsumfang:
Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg (exkl. leichte Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein (siehe Kapitel Motorrad)
Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750 kg
Schwere Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den B + E - Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung darf mit einem herkömmlichen PKW jeder (schwere) Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger, etc. gezogen werden.
Auflaufgebremste Anhänger dürfen aber - trotz B + E -Führerschein - nur dann gezogen werden, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht und Zuladung) das höchste zulässige Gesamtgewicht (bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 das 1,5fache höchste zulässige Gesamtgewicht) des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Weiters dürfen auch die in der Typengenehmigung angegebenen Werte nicht überschritten werden.
cu
martin
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