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Alt 02.02.2016, 12:33
preirei
Gast
 
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Bevor wir hier den Eindruck einer spaßbefreiten Gesellschaft von Gummiwurstfahreren erwecken - grundsätzlich finde ich solche Ideen, aus der Laune heraus geboren, einfach lustig. Das Nachfragen hier ist m. E. absolut legitim und es gibt auch keinen Grund den TE gleich für quasi verrückt zu erklären.

Es ist zwar ein deutsches Thema, ich denke die rechtliche Situation ist ähnlich wie in Österreich. Bei uns gilt so ein Floss im rechtlichen Sinn als "Schwimmkörper", den Begriff gibt es in .de auch. Auf Wasserstraßen haben hier in .at Schwimmkörper nichts verloren, es sei denn du hast eine Sondergenehmigung dafür, deren Erteilung dann mit einer Menge von Auflagen verbunden ist. (Um Links zu sehen, bitte registrieren)

In Deutschland ist es ähnlich, da darfst du mit sowas normalerweise auch nicht auf Bundeswasserstraßen fahren - ob die Ruhr eine solche ist, weiß ich allerdings nicht. Was ich allerdings weiß ist, dass es bei euch die zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämter gibt, die dir dann genau über den Streckenabschnitt den du befahren möchtest die einzig richtige Auskünfte mit allen Auflagen geben können, damit du dich auch rechtlich und wahrscheinlich auch versicherungsmäßig in keinem Graubereich bewegen musst.
Ich wünsch dir auf jeden Fall dass dir der Spass an deiner Idee im Behördendschungel nicht vergeht!
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