Einzelnen Beitrag anzeigen
  #59  
Alt 04.02.2016, 01:29
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Fand das Boot fürs Leben
Treuesterne:
 
Registriert seit: 11.07.2015
Beiträge: 260
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von dirki Beitrag anzeigen
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen.
Den neuen kriegst du nur auf eidesstattliche Versicherung dass der alte wirklich weg ist.

Sollte dieser "Verlust" gerade jetzt bei drohendem Fahrverbot "passieren", und dann der alte "zufälligerweise" wieder "auftauchen", und solltest du den alten dann auch noch benutzen statt ihn pflichtgemäß abzugeben, dann muss kein Richter glauben dass die eidesstattliche Versicherung des Verlustes der Wahrheit entsprach. D.h. dann bist du wegen Meineid dran, und das ist eine echte Straftat, während die Geschwindigkeit nur eine läppische Owi war.

Ansonsten kommt es auf kroatisches Recht an. In Deutschland darf ein Ausländer nicht fahren der im Heimatland Fahrverbot hat. Sollte das in Kroatien auch so geregelt sein, dann bist du dort ohne Fahrerlaubnis unterwegs, mit allen Folgen die das z.B. bei einem Unfall haben könnte.

All das greift natürlich nur wenn es raus kommt.

In deinem Fall würde ich da schon eher mit einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht vor Gericht gehen und auf Absehen vom Fahrverbot plädieren. Du warst zwar nicht berechtigt zu schnell zu fahren, aber der Notruf ist aktenkundig und es war eine wirklich außergewöhnliche Situation.
__________________
Gruß Robert

"Habe gehört du hast jetzt ein Boot?" - "Ja, aber nur ein Schlauchboot, mit einem Zweitakter." - "Ach so." -

Geändert von SpassCaptain (04.02.2016 um 01:36 Uhr)
Mit Zitat antworten