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Alt 08.02.2016, 16:47
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armstor armstor ist offline
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Zitat von Theodor Beitrag anzeigen
Hallo liebe Freunde,
macht mal langsam. Fast jedem von uns sind schon Mißgeschicke im Straßenverkehr passiert. Jeder geht aus der persönlichen Berufs und Familiensituation anders mit den einhergehenden Strafen um. ( zwangsläufig nötig)
Wenn man mit kleineren Bestechungen, Gefälligkeiten weiter kommt ist doch gut!! Niemand muß als Gesetzloser bezeichnet werden der versucht das System zu seinen Gunsten zu nutzen. Bekenne mich auch schuldig!. Hab vor ca. 30 Jahren den Führerschein wegen Alkohol am Steuer für 2 Jahre abgeben müssen. (Ehefrau abgehauen und Kinder bei mir gelassen) soll keine Entschuldigung sein ,hab wirklich Mißt gebaut. Ich bin dann trotzdem weiter Auto gefahren . Hab Führerschein von Freund geliehen und mindestens 20 mal ohne Probleme vorgelegt! Möchte aber niemanden Raten soetwas heute nachzuvollziehen!
Kann das jetzt nach Verjährungsfrist auch veröffentlichen.
Mit Best gemeinten Grüßen
Joachim

Hab vor
Servus Joachim

Die Wörter, Gefälligkeit, Bestechlichkeit darfs bei einem Polizisten nicht geben und aus.
Ich habe viele hunderte Fahrzeuglenker nicht bestraft, weil das Gesetz vorgesehen hat, dass bei einer geringfügigen Übertretung mit einer Ermahnung vorgegangen werden kann. Aber eines wär mir nie in den Sinn gekommen, dafür etwas anzunehmen.
Alles andere was du gemacht hast war ja deine Sache, hast Glück gehabt, dass es gut gegangen ist.

lg Franz
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