@Berny
Zitat:
Du kannst in einem fremden Land nur mit den Patenten fahren, die von deinem Heimatland ausgestellt wurden.
Als Österreicher wird dir also in I das HR-Patent nicht anerkannt, wenn du kein Kroate bist.
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Kannst du mir eine amtliche Stelle in Österreich nennen wo das steht ?
Bitte nur für Österreicher
Ist schon eigenartig das es KEINE Internationale Regelung gibt aber einige immer von EU Regelung schreiben, wieso ?
Wenn Österr. nix vorschreibt dann braucht man nix, ist auch bei den Engländern so wenn sie in Deutschland fahren. Wenn also auf der Internetseite des Ministerium steht das nichts vorgeschrieben ist, kann man davon ausgehen das dies der Wahrheit entspricht. Das dies auch auf Deutschland zutrifft wurde bereits von einem Redakteur einer Bootszeitschrift bestätigt. Als Ösi darf ich in Deutschland 1 Jahr ohne Schein fahren, ebensoalle Länder die keinen Schein für ihre Bürger vorschreiben.
Da ja auch Österreicher in Italien mit einem deutschen Schein fahren, ohne einen Wohnsitz in D zu haben, wäre dieser demnach dem HR Patent gleich zu schalten und damit ungültig, wenn es so wäre !!
So nun meine Frage: Was schreibt Österreich vor ?
Nichts !!
Und warum soll ein EU Bürger aus England andere Rechte haben als wir ?
so sehe ich das
herbert