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Alt 24.07.2018, 20:48
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Robert29566 Robert29566 ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Stormanimal Beitrag anzeigen
Das mit dem kundeneigenen Geschirr würde ich als Kranbetreiber nur zulassen
Wenn mir der Kunde zum einen denschriftlichen Nachweis erbringt das dieses Geschirr nach den gültigen Richtlinien abgenommen wurde und das die Abnahme innerhalb des für meine Anlage gültigen Zeitraumes erfolgt ist.
Zudem müsste mir der Kunde zumindest rechtsgültig bescheinigen das ich aus jeglichem Haftungsrisiko freigestellt werde welche durch Gurtbruch, Bruch der Anschlagpunkte im Boot,...eintreten könnte.
Falls dieses der gängigen Rechtssprechung wiederspricht, gibt es nur eine Lösung.
Das Geschirr des Kranbetreibers verwenden!!

Axel.....
Schön das du Dir alles Rechtliche vom Bootsbesitzer bescheinigen lässt...

Du kannst ja mal in Kroatien fragen... wie das mit der Haftung des Kranbetreibers mit seinen eigenen Gurten ist... oder wenn es zu Sachschäden kommt..

LG

Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen.
Boot nach refit fertiggestellt



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