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Alt 24.07.2018, 22:03
Stormanimal Stormanimal ist offline
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Boot Infos

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Zitat von Wasserarbeiter Beitrag anzeigen
Moin,

die Tragfähigkeit und Zulassung ist auf dem Geschirr gekennzeichnet. Jeder Kranführer sieht mit einem Blick ob das Material ausreicht. Für die Belastbarkeit der Anschlagpunkte am Boot ist der Bootseigner verantwortlich. Der Kranführer sollte eine Hakenlastversicherung haben. Das wage ich in vielen Fällen allerdings zu bezweifeln.
Glaubst Du ernsthaft das die Hakenlastversicherung problemlos zahlt wenn es denn rummst.
Die werden sich winden wie ein Aal.
Und wenn dann noch ein Geschirr genutzt wurde, welches nicht vom Kranbetreiber stammt, werden die sich noch viel mehr winden.
Der "geschädigte" Kunde wird dem betreffenden Kranbetreiber die Hölle heiss machen, und ihn in irgend einem Forum nach allen Regeln der Kunst runterreißen und zerpflücken. Weil der Kunde weiss es ja besser.
Ich habe solche Dinge in meinem Job im übertragenen Sinn bereits einige Male erlebt. Das Thema mit den Foren ist mir erspart geblieben.
Seit dem wird ein Kunde der nicht meine Vorstellungen in etwa umsetzen, bzw. mit Gewalt sparen will, vom mir nicht mehr Bedient.
Ich verbaue keine vom Kunden besorgten Teile zweifelhafter Herkunft o.ä.
Es sei denn der Kunde bescheinigt mir schriftlich und rechtsverbindlich das ich von jeglicher Form der Gewährleistung freigestellt bin.
Und das mag bisher keiner bescheinigen.
Dafür habe ich meiner Branche hier im Norden aber einen durchaus guten Ruf. Und meine Kunden vertrauen meinen Aussagen.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!

Gruß
Axel
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