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Alt 08.06.2009, 17:02
rotbart
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Zitat von desmo Beitrag anzeigen
Ganz Einfach: im Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe. Unter §6 u. §8 Abs. 2 besteht das Verbot andere Nationalflaggen zu führen. Dies wird nur im Kriegsfall für aufgebrachte Schiffe verwendet.

ABER: ich habe auch noch nie einen Fall gehört, dass es unter Strafe gestellt wurde, geschweige denn, dass es die Obrigkeit des jeweiligen Landes überhaupt weiss, wie Flaggen korrekt geführt werden. Der Wassersportler ist halt höflich und möchte seine Gastlandflagge gerne führen und tut es dann halt übereinander.
ES STEHT unter Strafe, siehe die einschlägigen Gesetzte in D (in A mag dies anders sein, die haben ja auch keine Marine - oh pardon ausser der reitenden Gebirgsmarine)

Aber das ist bei "Mini-Boot"- Fahrern nicht zu vermitteln
die einschlägigen Postings hier sind Legion

Also nochmals AN DER STELLE (MAST etc) AN DER DIE NATIONALE DES HEIMATLANDES GEFÜHRT WIRD DARF KEINE ZWEITE NATIONALE HÄNGEN - das ist geltendes Flaggenrecht !!!! Zuwiderhandlungen kosten bis zu € 5.000,--

Aber ich habe es aufgegeben - es blamiere sich jeder so gut er kann !!

Am Besten hängst Du auch noch den Bikini Deiner Frau/Freundin hin, ABER VORSICHT keinen Roten, sonst ist es nach Meinung einiger hier ein INTERNATIONALES SOS ZEICHEN

(Wobei man fragen könnte eines von Dir oder von der Besitzerin....... )
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