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Alt 16.06.2005, 18:19
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attorney attorney ist offline
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Hi,
es spielt für die Rechtslage (klagbarer Anspruch) keine Rolle, ob der Mangel von Anfang an da war,also es sich um einen Konstruktionsfehler handelt -sog. verdeckter Mangel - oder dieser erst später entstand. In beiden Fällen sind Gewährleistungsansprüche schon lange verjährt. Eine Verjährung wäre nur dann nicht eingetreten, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hätte. Das dürfte hier eher unwahrscheinlich, zumidest nicht nachweisbar sein.
Im übrigen richten sich Gewährleistungsansprüche nur an den Händler (Verkäufer) und nicht an den Hersteller. Wenn Zodiak Kulanz signalisierte, dann darf man sich als Betroffener riesig freuen und das konstruktive Gegenangebot Komplett- Austausch gegen Aufpreis dürfte kein Problem sein, wenn man einen Aufpreis findet, mit dem beide Seiten leben können. Da kommt es auf eine geschickte Gesprächsführung an - persönlich nett und verbindlich und das Ergebnis dann aber schriftlich bestätigen. Man sollte vorgeben, Zodiak zu favorisieren und Markentreue signalisieren. Ich weiss den Mehraufwand bei einem Komplettaustausch nicht und Zodiak wird da auch den Selbstkostenpreis kalkulieren. Sicherlich wird ein derartiges konstruktives Gegenangebot nicht als Affront aufgefasst werden, wenn man es überzeugend rüberbringt.

Gruss
Rainer D
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