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Alt 14.11.2007, 16:05
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Boot Infos

Jetzt bin ich entgültig verwirrt...

Also das Flaggenzertifikat gilt in dem Fall dann aber NICHT als Eigentumsnachweis! Falls doch, wo steht das?

Aufpassen muss man wenn man einen Eintrag ins Seeschifffahrtsregister oder ein Flaggenzertifikat besitzt, dass man sich auch an die Bestimmungen hält. Fehler beim Führen der Flagge können angeblich sehr teuer werden!

Die Eintragung in das Schiffsregister ist meines Wissens nach die einzige Möglichkeit der Eigentumsabsicherung. Jedenfalls steht das so irgendwo in meinen Unterlagen, die ich zur Zeit nicht zur Hand habe.

Für Boote ab 15m länge gibt es ja meines Wissens nach auch kein Flaggenzertifikat mehr, da gibt es nur die Möglichkeit der Eintragung... aber das hat mit Schlauchbooten wohl wenig zu tun...

Gruß Markus

PS: Dieser dämliche Papierkram...
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