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Alt 30.04.2005, 22:57
woso woso ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ähm, das mußt du mir jetzt erklären:
Das Dokukment wird aufgrund der EU-Res 13 erstellt. Das heißt aber immer noch nicht, dass es ein amtliches Dokument ist.
Also doch ein Verbandszertifikat? (letztendlich ist es egal, wie man sowas bezeichnet, es ist aber kein amtliches Dokument!) Die selbe Diskussion gabs schon mal in Österreich, wo die Verbände anfänglich behaupteten, ihr "Patent" sei amtlich, aber letztens doch feststellen mußten, dass dem nicht so sei.
Amtliche Dokumente können nur von Behörden oder in Auftrag von Behörden ausgestellt werden.
Die Erlaubnis oder die Anerkennung von Dokumenten von Verbänden machen diese nicht zwingend zu amtlichen Dokumenten !

Man sollte also den Verbänden bei ihren Angaben nicht immer alles glauben, es stellt sich somit die Frage, wer was immer fälschlich behauptet !

Dies stellt jetzt nicht die Gültigkeit des IBS in Frage, aber man sollte bei gewissen Definitionen genauer sein.

zB Wenn zB der IBS für Grenzübertritte anerkannt wird, macht es diesen noch lange nicht zu einem amtlichen Reisedokument (hier gibts Personalausweis, Reisepass, Konventionsreisepass, usw)

Ich habe nicht gesagt "AMTLICH" !

Gruß
Wolfgang
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Gruß
Wolfgang
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Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
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