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Alt 14.08.2013, 23:16
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Boot Infos

Ich habe inzwischen mit Fachleuten beim HDI-Gerling gesprochen und stelle hier mal ein paar Bulletpoints rund um das Thema zusammen:Sportbootanhänger sind nach wie vor nicht versicherungspflichtig (Grünes Kennzeichen)dann gilt bei Schäden, die man im Zugbetrieb Dritten zufügt, nach wie vor die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs als leistungspflichtigAuch im "entkoppelten Zustand" kann die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeug unter Umständen zuständig sein, nämlich dann, wenn z.B. Schäden mit dem Anhänger im Zusammenhang mit dem An- und Abhängen an das Zugfahrzeug verursacht werdenGleichwohl kann man "freiwillig" eine Anhänger-Haftpflichtversicherung abschließen, z.B. damit Schäden auch außerhalb des Zugbetriebs und außerhalb des An-/Abhängevorgangs versichert sindViele Versicherungsgesellschaften verlangen außerdem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Basisvertrag, wenn man eine Kaskoversicherung für den Trailer haben möchte.die hälftige Haftungsverteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger zielt vor allem auf den gewerblichen Nutzungsbereich, in dem häufiger Zugfahrzeug und Anhänger bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften versichert sind. Im Speditionsgewerbe scheinen z.B. häufig Anhänger unter den diversen Zugmaschinen getauscht zu werden.Das BGH-Urteil wird die Haftpflichtversicherungsprämien für Anhänger deutlich verteuern. Bisher gab es im Anhängerbereich kaum Schäden (weil über das Zugfahrzeug abgedeckt), nun werden alle versicherten Anhänger stets an den Haftpflichtschäden im Gespannbetrieb beteiligt.Private Haftpflichtversicherungen dürften sich ohne entsprechende ausdrückliche Klausel in der Regel nicht mit Schäden im Zusammenhang mit der Anhängerbedienung im abgekoppelten Zustand befassen. Das wäre schon sehr ungewöhnlich/großzügig, denn die "kleine Benzinklausel" in PHV-Verträgen deckt bestenfalls Schäden, die nicht als "bestimmungsgemäßer Gebrauch" des Kfz/Anhängers definiert werden können. Alle Schäden die ich mir, durch den Anhänger verursacht, vorstellen kann, würde ich als "bestimmungsgemäßen Gebrauch" bezeichnen (vor allem Rangieren von Hand) ... Und damit bliebe die PHV außen vor. Im Zweifel müßte so etwas aber von Fall zu Fall entschieden werden.Gut, dass wir drüber gesprochen haben .

Auszug aus dem Yachtforum.

Mit dieser Argumentation habe ich meinen o.g. Schaden auch selbst bezahlt.
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LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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