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Alt 21.08.2008, 14:29
hobbycaptain
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Zitat von nicesound Beitrag anzeigen
So,,, nachdem ich auf meine Frage der Gültigkeit von diesem kroatischen Patent nur ein ziemlich dumme Antwort bekommen habe, habe ich bei der WaSchPo NRW mal nachgefragt. Hier die Antwort:

Ausländische Lizenzen sind in der Regel für den Erwerber nutzlos, da sie nur in dem ausstellenden Land Gültigkeit besitzen. Dies setzt voraus, dass es sich um eine offizielle ausländische Lizenz handelt. Mitverkaufte 'Zweitwohnsitze' im Ausland können nur dann zu einer Gültigkeit der Lizenz führen, wenn der Inhaber mindestens an 186 Tagen im Jahr dort auch wirklich lebt.


Viel Spaß weiterhin mit diesem Papier
wennst ein bisserl im Forum gelesen und gesucht hättest, dann hättest die Antwort auf Deine Frage mindestens 5 x gefunden, ich schätze, dass sie sogar 100x irgendwo steht. Immerhin gibts hier schon unzählige, wenn nicht sogar unzählbare Beiträge und Diskussionen genau darüber .
Ausserdem finde ich hat Herbert Deine Frage beantwortet, ein wenig verklausuliert, aber richtig beantwortet.
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