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Alt 31.01.2024, 15:57
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Boot Infos

Cool Mal was CE Hintergrund zum lesen...

Moin,

hier steht als Zitat zu CE Konformitätserklärung / Kennzeichnung das wesentliche :

Zitat:
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Art. 2 Nr. 20) und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3).
Das ganze wird quasi mit ein Dokument : die CE-Konformitätserklärung bestätigt.
"Ähnlich" wie TÜV Plakette am Auto und dazu gehörende TÜV bericht.
Ob man das dann bei eine Zulassung braucht oder nicht steht auf ein anderes Blatt.

Der "Inverkerbringer" muss das dokument auf jeden fall beim Produkt zu verfügung stellen.
Was der Kunde letztendlich damit macht... ähnlich TÜV bericht, man sollte es eigentlich haben !


Wichtig ist bei der ganze CE der "Inverkehrbringer" wer ist das denn ?

Jemand die aus dem NICHT EU-Land (sogar Schweiz) importiert und auf der
EU-Markt Verkauft ist ein "inverkehrbringer" und für die volle verkaufte Sache
verantwortlich das dieses Produkt die EU-bestimmungen auch erfüllt !
(Egal ob Fahrrad / Paddelboot, Bleistift* oder Sonnebrille.. "Produkt" halt)

Auch wird hier alles mögliche an CE-Papiere kopiert was das zeug hält :
das was der Kunde - sprich käüfer vom NICHT EU-Produkt - wünscht wird geliefert.

Der Produzent an der "an der andere Weltseite" interresiert es nicht wirklich wie das hier verkauft wird.
Schließlich ist der "Inverkehrbringer" in der EU verantwortlich für seine verkaufte Ware

Auch ein CE-Zeichen ist nicht gleich CE-Zeichen, sogar das CE-Zeichen selber ist genormt
Durch auch Zeichen Nachzuahmen könnte CE für Endkunden vorgetauscht werden.
Da heist es eher China Export

Letztendlich ist für die CE-Konformität der "Inverkehrbringer" 100% dafür verantwortlich,
das sein verkauftes Teil die geforderte EU-Bestimmungen entsprechen..

Das gilt übrigens auch für alle verbaute Teilen und Zubehör, egal ob Benzinschlauch,
Benzintank, Bilgepumpe, Dosenhalter, Sonnenbrille oder Festmacherleine mit Fender.
(und ja, das ist Gesetzlich geregelt)...

Auch für unsere geliebte Schlauchboote gibt es festgelegte Normen (DIN EN ISO 6185-1/2/3)
so auch für die darin befindene Elektrik, Treibstofftank gibt es separate Normen,
sowie für die Bedienunganleitung, die Angaben / größe vom Typenschild etc...

.. und wo CE drauf klebt ist nicht automatisch CE drin


Wer mehr wissen möchte.. einfach mal im Netz durchlesen,
sonst wird das hier zu viel schreiberei für mich werden..


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Gruß,


Frank :)

* Bleistift ist natürlich etwas übertrieben, es gibt auch für die CE bestimmte Stufen.
Es gibt Produkte die von "Notified bodies" (Zert. Prüfstelle) geprüft
werden MÜSSEN oder bei einfache Sachen - wie zB. "Handtücher" das der
Inverkehrbringer selbst übernehmen kann.
Aber das ist ein anderes Thema...
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
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... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
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Geändert von Holländer (31.01.2024 um 16:08 Uhr)
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