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Alt 01.10.2005, 15:51
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Boot Infos

Hi,

ich muss mich nochmals einschalten, nachdem Rotbarsch wiederholt ohne jedweden Beleg die unrichtige Behauptung wiederholte, dass nur die Italiener bis 40 PS Führerschein frei fahren dürften und jeder Staat nach seinem Belieben für Ausländer Normen erlassen könne, was das Befahren seiner Gewässer angeht.

Abgesehen davon, dass Rotbarsch bis heute nicht einmal andeutungsweise eine ital. Rechtsvorschrift bennennen konnte, wonach eine Andersbehandlung von Ausländern gegenüber Italienern festgeschrieben ist, kennen die einschlägigen Bestimmungen : Art. 38 Law 50/71 the law on pleasure boating noch die eigenen Hinweise des ital. Transportministeriums nicht die von Rotbarsch und einigen anderen behauptete Unterscheidung:
Siehe ua.:Um Links zu sehen, bitte registrieren

Mit Verlaub, wäre nur ein Fünkchen Wahrheit an an den unterschiedlichen Führerscheinsregfelungen für Italiener und Ausländer, stände die in den einschlägigen Vorschriften.
Italien hält es wie alle anderen Länder: Was und bis wann Führerschein frei ist, gilt für In und Ausländer gleichermassen. Manche Länder wie Deutschland haben darüberhinaus eine für 1 Jahr geltende die Ausländer begünstigende Gastlandklausel, die besagt, dass zudem der, der in seinem Heimatland keinen Führerschein braucht, hierzulande auch keinen bräucht, d.h. z.B. der Engländer hier auch mit 100 PS Führerschein fahren darf. der Italiener bis 40 PS.
Also nach nochmaliger gemeinsamer juristischer Bestätigung von Fachleuten der einschlägigen Sportbootverbände darf auch ein Deutscher , Österreicher u.s.w ohne Führerschein bis 40 PS in Italien mit seinem Boot herumfahren.
Für eine anderweitige Handhabe, über die es eben auch keine Bestätigung aus selbst gemachter Erfahrung gibt, gibt es keine Rechtsgrundlage, weder nach ital. noch nach EG-Recht.

Und weil dem so ist, werben auch viele Reiseveranstalter damit, dass man als Deutscher weitgehend Führerschein frei Boot fahren darf.
Punkt und basta.

Und ohne den Gegenbeweis durch Benennung etwaiger anderslautender Vorschriften anzutreten, sollte Rotbarsch seine abwegige Rechtsmeinung für sich behalten. Was er nicht versteht, das versteht er halt nicht.

Gruss
Rainer
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