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Alt 27.05.2020, 10:18
Schlork Schlork ist offline
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Boot Infos

Ich klinke mich mal ein. Darf man also nur stromabwärts AB Mühlheim Schloßbrücke bis Rheinmündung mit >5PS FS-frei fahren?

Zitat:
"Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis Ruhrstrom-Kilometer (Rhr-km
41,4) in Essen für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Von der Mündung
in den Rhein (Rhr-km 0,0) bis zur Schloßbrücke in Mülheim (Rhr-km 12,208)
ist die Ruhr zur Bundeswasserstraße ausgebaut."

Zitat:
"Folgende Regelungen beziehen sich auf die Landeswasserstrasse:
Ab der Schloßbrücke in Mülheim flussaufwärts, bis zur Schifffahrtsgrenze
(Rhr-km 41,4), ist sie als Landeswasserstraße für Fahrzeuge mit einem maxi-
malen Tiefgang von 1,70 m, einer Länge von bis zu 38,00 m und einer Breite bis
zu 5,20 m befahrbar."
Zitat:
"Für das Befahren der Landeswasserstraße Ruhr mit maschinenbetriebenen Fahr-
zeugen (z.B. Sportboote) benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis, wenn das
Fahrzeug über einen Motor mit mehr als 3,68KW (5 PS) verfügt."
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