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Alt 09.04.2019, 21:14
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Zitat von Comander Beitrag anzeigen
Ich muß mal unterbrechen weil ich mich ärgere
Komme eben von der Zulassung und ich bekam kein schwarzes Kennzeichen. Begründung: bei einem Bootsanhänger (so steht es in der Urkunde des Herstellers) gibt es keine schwarzen Kennzeichen. Ich kann also den Trailer wie Robert es empfiehlt nicht versichern.Diskussion sinnlos ich habe wieder ein grünes was soll ich davon halten?
Die Aussage ist richtig,weil der Trailer als Boots anhänger eingetragen ist. Wenn z. B. allgemein Sportgeräte Anhänger drin steht, kriegst keine grüne Nummer mehr.

Ich hatte das gleiche Problem mit dem Ulf seinem Kurzzeitkennzeichen. Es war ne schwarze Nummer drauf bei Brandos, also brauch ich ne EVB Nummer mit Versicherungsschutz zum Anmelden. Jetzt stand aber Bootsanhänger drin, s gibt also kein schwarzes Kennzeichen mehr. Sag ich prima, dann brauch ich auch keine EVB Nummer, also Versicherungsschutz. Langes Gesicht bei der Dame und ich hab das 5 Tages KZKZ für 31,00 Eur bekommen

Und wegen Deinen 3 Campingstühle und 8 Kisten Bier kriegst kein Steuerhinterziehungsverfahren. Wie auch, kriegst ja keine schwarze Nummer, auch wenn Du wolltest.

Ich fahr schon seit 1994 mit grüner Nummer und geschlossenen Kasten rum, noch nie wollte bei einer Kontrolle reinschauen.....

Und was ich dieses Jahr festgestellt habe, mein Boots Versicherer versichert den Trailer mit Haft und Vollkasko......
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer

Geändert von Monoposti (09.04.2019 um 21:23 Uhr)
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