Thema: Küstenpatent
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Alt 01.05.2006, 19:09
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch international üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Patentinhaber Staatsangehöriger des Ausstellerstaates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem"Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern:

Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.
Das wollte ich noch nachfügen, weil auch hier wird festgestellt, dass die MSVÖ und ÖSV Patente nicht amtlich sind, sondern nur als solche gleichgestellt werden, wenn dies entsprechend vermerkt wird.

Ich frage mich nur, wer vermerkt das ?
Weis dass jemdand ???
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