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Alt 30.09.2004, 17:28
stebn stebn ist offline
FahrenderBootsnutzer
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Boot Infos

Udo extra nur für dich!!! :schlaumai

Nur wenn du Charters geht es ohne in D. oder in H.!!

Es wurde hier auch schon oft genug darüber gesprochen!!!

Eigens Boot // heisst eigener Führerschein


Warum benötige ich einen Führerschein in Ländern, die einen
solchen nicht vorschreiben?

Weltweit gelten zwischenstaatliche Abkommen.
Vorteil : Ich brauche nicht alle erforderlichen Führerscheine jener Länder erwerben, in denen ich fahren möchte - sondern nur den an meinem Hauptwohnsitz gültigen.
Dieser ist dann automatisch auch in den anderen Ländern gültig. Diese internationale Regelung hat sich trotz weniger Ausnahmen weltweit bewährt. Sie gilt auch für die Länder, deren Bewohner (betrifft nur deren eigene Staatsbürger) keinen Schein brauchen.
Den "Internationalen Sportbootführerschein" gibt es nicht. Gemäß einer UN-Resolution wurden die amtlichen deutschen Führerscheinformulare ab 1.04.2000 durch eine zusätzliche Seite, das Internationale Zertifikat, ergänzt. In dieser weist der Inhaber seine Qualifikation international verständlich nach (Wortlaut in 4 Sprachen).



Und weshalb brauche ich im Ausland zum Fahren größerer
Hausboote oft keinen Führerschein?

- Hausboote sind in ihrer Maschinenleistung zumeist gedrosselt.
- Das Fahrtrevier ist durch den Chartervertrag festgelegt, d.h. begrenzt.
- Der Handlungsspielraum ist durch Vorgaben von Vercharterer und Versicherung
eingeschränkt.

Auch wenn er nicht überall gefordert wird, so ist der Sportbootführerschein doch unbedingt zu empfehlen.
Der Erwerb des SBF vermittelt alle notwendigen Kenntnisse , die Ihnen dann die erforderliche Sicherheit auf dem Wasser geben - und damit erst ungetrübte Freude am Wassersport ermöglichen.
Wenige Sätze des Eigners können keine Ausbildung ersetzen.


Für einen im Ausland erworbenen Schein - ist die Umschreibung möglich?

Im Ausland erworbene Fahrgenehmigungen / Bootsführerscheine gelten nur für das Land, für das der Schein gedacht und in dem die Prüfung abgelegt wurde - d.h. nur im entsprechenden Ausstellungsland. Die Umschreibung eines ausländischen in einen deutschen Sportbootführerschein ist grundsätzlich nicht möglich.
Im Schadensfall müssen deutsche Versicherungen ausländische Patente nicht anerkennen (wichtig: zuvor schriftliche Deckungszusage geben lassen!).

Davon zu unterscheiden sind anerkannte dt. Schulen im Ausland, bei denen ein deutscher Prüfungsausschuss nach den in Deutschland gültigen Richtlinien die Prüfung für unsere dt. Scheine abnimmt. Diese Lizenzen sind mit den in Deutschland abgelegten identisch. Der DSV führt eine Liste dieser anerkannten dt. Schulen im Ausland.


Es geht auch ohne Bootsführerschein
Seit dem 1.5.2000 dürfen Bootvermieter auf festgelegten Binnenwasserstraßen Deutschlands bestimmte Boote an Skipper vermieten, die nicht im Besitz eines Sportbootführerscheines sind.

Inzwischen hat der Gesetzgeber beschlossen die Charterscheinregelung ab dem 1.5.2004 neu zu fassen. Die "Binnenschifffahrts-Sportbootvermietungsverordnung" wurde entsprechend verändert. Jetzt dürfen Boote bis unter 15 m Länge, nicht schneller als 12 km/h und maximal 12 Personen an Bord, nach dem der Vermieter sich von den Fähigkeiten des Kunden überzeugt hat, überlassen werden. Der Vermieter ist berechtigt, die so genannte "Charterbescheinigung" auszustellen. Die Ausstellung setzt eine gründliche Einweisung voraus und gilt nur für den aktuellen Törn.

Diese Regelung gilt z.B. auf der Müritz-Elde-Wasserstraße oder der Müritz- Havel- Wasserstraße und im Saarland.
Es wurden auch neue Strecken in die Liste aufgenommen (z.B. die Lahn). In einigen Teilabschnitten sind Einschränkungen zu beachten, insbesondere das Fahrverbot auf größeren Seen (z.B. Müritz) bei Windstärken von 4 Bft und mehr.

Der Charterschein gibt den Wassersport-Neulingen die Möglichkeit, erst einmal zu testen, ob sie daran Gefallen finden. Wer längerfristig Spaß am Bootsfahren hat, sollte auf jeden Fall einen amtlichen Sportbootführeschein erwerben.





Warnung vor faulen Scheinen
In vielen Ländern Europas werden von dubiosen Firmen Scheine zum Kauf angeboten. Wie immer sich diese Scheine nennen: Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind! So z.B. der neue "EU - Bootsführerschein" den man man mit der Unterschrift unter eine persönliche Erklärung "dass ich über eine 10-jährige Fahrpraxis mit Sportbooten über 45 Fuß Länge verfüge" für über 1200 Euro!! kaufen kann.

Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen ausschließlich die hier genannten amtlichen Führerscheine zum Führen eines Sportbootes. Dieser Grundsatz gilt auch im führerscheinpflichtigen europäischen Ausland.

Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz im führerscheinpflichtigen euröpäischen Ausland können Führerscheine des Landes erwerben, in dem sich ihr Wohnsitz befindet..Ob eine spätere Umschreibung in einen amtlichen deutschen Führerschein möglich ist, wird von den Wassersportverbänden geprüft.




Gruß Stefan
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