@ Olaf...
Beim Hafenkapitän sollte der IBS auf dem aktuellen Stand sein, da hast Du Recht.
Aaaaber, ich denke nicht, daß die Sache mit der Verlängerung ( also alle zwei Jahre Verlängerung beantragen ) ein großes Problem darstellt.
Man muß sich allerdings rechtzeitig darum kümmern.
Wenn man den Schein sowieso alle zwei Jahre verlängern muß ( also den Internationalen Teil ), kann man gleich eventuelle Änderungen eintragen lassen,
wie z.B. Funkzeugnis gemacht, Motoränderungen, usw.
Auf diese Weise hält man seinen IBS jedenfalls immer auf dem Laufenden.
Ich möchte nicht wissen wieviele Leute mit Ihren Booten rumfahren, die mit
den dazugeörigen Internationalen Bootscheinen nur noch wenig gemeinsam
haben, nur weil sie keine Lust haben das Eine oder Andere ändern zu lassen,
nach dem Motto : " Ist doch nur 'ne Kleinigkeit. "
Aber hier 'ne Kleinigkeit und da 'ne Kleinigkeit ist schon eine "Großigkeit !!"
Verstehe ich Dich eigentlich Richtig, daß man beim WSA einen IBS bekommt,
welcher "immer" National und International gültig ist und nicht Verlängert werden braucht ???
Bis denne... Kevin.
|