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Alt 07.03.2017, 20:17
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Ich hatte für meine früheren Boote und dem letzten MARLIN 16' immer das Flaggenzertifikat zu der WSA Zulassung, da F für Seegebiete dies verlangte und so auch auf Korsika nötig war.

Als ich mal Aukunft im Hafenamt in Propriano einholte für bestimmte Verhältnisse in Bonifaccio, legte ich dort meinen Pass mit sämtlichen Bootsdokumente einschl. dem Flaggenzertifikat vor zur Indentifizierung. Da war auch das Flaggenzertifikar dabei. Ansosnten habe ich auf Korsika die übliche internationale Beflaggung am Boot gehabt, daher Nationale und die Flagge Korsikas.

Inzw. heißt es, das F das Flaggenzertifikat an seinen Küstengebieten nicht mehr vorschreibt für Sportboote, damit sollte die örtliche nationale Zulassung ausreichend sein als Eigentumsnachweis.

Also mich würde es auch wundern, wenn die Schweiz ein in der Schweiz zugelassens Boot nicht die dazu gehörende Natinalflagge führen darf und dies auch noch ausdrüclich verbietet wenn der Eigentümer nicht Schweizer ist. Das würde gegen internationalem Brauch widersprechen privat und auch beruflich. Ich vermute, das es hier nur um das Flaggenzertfikat geht das auch in der Schweiz extra beantragt werden kann, und da gilt es grundsätzlich nur für einheimische Bürger genauso wie in D, aber auch diese mit zusätzlichen Rechten austattet. Vielleicht ergibt sich doch diesbezüglich auf der scxhweizer Boots Zulassungsstelle eine klärende Antwort darauf, die dann auch den Bodensee abdeckt.

Andersherum: wenn das Boot von Euch nun in D zugelassen würde, dann kommt ja die Nachzahlung der EU MWST (22% in I, oder 19% in D) auf Euch dazu mit den deutschen Zulassungskosten. Würdet Ihr dann das Boot in der Schweiz halten können? Dürft Ihr dann auch auf schweizer Seite in den Bodensee slippen?
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